Pillar Zero

Frühpensionierung in der Schweiz: die Brückenphase verstehen

Ein kompakter Überblick über die Mechanik zwischen FIRE-Ausstieg und dem Zugriff auf Säule 3a, Pensionskasse und AHV — die Grundlage hinter dem Rechner.

Keine Finanzberatung

Dieses Tool ist ausschliesslich zu Bildungszwecken gedacht. Es liefert keine persönliche Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung und keine Empfehlung. Alle Ausgaben basieren ausschliesslich auf den von Ihnen eingegebenen Annahmen — «hier ist die Rechnung basierend auf Ihren Angaben», nicht «das sollten Sie tun». Alle Steuerangaben sind Schätzungen — bitte mit dem offiziellen ESTV- oder kantonalen Steuerrechner verifizieren. Ihre Eingaben verbleiben ausschliesslich in Ihrem Browser und werden nie an einen Server übertragen.

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Die drei Säulen auf einen Blick

Das Schweizer Vorsorgesystem ruht auf drei Säulen: der staatlichen AHV (Säule 1), der beruflichen Vorsorge / Pensionskasse (Säule 2, BVG) und der gebundenen privaten Vorsorge (Säule 3a). Für eine Frühpensionierung ist entscheidend, dass alle drei erst ab einem bestimmten Alter Geld ausschütten — die Lücke davor muss aus eigenem, frei verfügbarem Vermögen überbrückt werden.

Säule 1 — AHV
Bezug flexibel ab 63, regulär ab Referenzalter 65. Ein Vorbezug reduziert die lebenslange Rente.
Säule 2 — Pensionskasse
Kapital- oder Rentenbezug je nach Reglement oft ab 58–60. Ein Kapitalbezug wird einmalig besteuert.
Säule 3a
Bezug frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter, also typischerweise ab rund 60. Mehrere 3a-Konten erlauben gestaffelte Bezüge.
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Warum die Staffelung beim Bezug zählt

Kapitalbezüge aus Vorsorgegeldern werden im Bezugsjahr zusammengezählt und progressiv besteuert. Wer Säule 3a und Pensionskasse im selben Jahr bezieht, landet schnell in einer höheren Progressionsstufe. Eine Verteilung über mehrere Steuerjahre kann die gesamte Kapitalauszahlungssteuer spürbar senken. Der Rechner bildet diese Heuristik nach, indem er pro Jahr höchstens aus einer Säule bezieht.

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Häufige Fragen

Was ist die FIRE-Brückenphase?
Als Brückenphase bezeichnet man die Jahre zwischen dem frühen Ausstieg aus dem Erwerbsleben (FIRE) und dem Zeitpunkt, ab dem Vorsorgegelder verfügbar werden. Säule 3a und Pensionskasse können in der Regel frühestens rund fünf Jahre vor dem Referenzalter bezogen werden, die AHV ab 63. In der Brückenphase müssen die Lebenshaltungskosten vollständig aus frei verfügbarem (steuerbarem) Vermögen gedeckt werden.
Ab welchem Alter kann ich Säule 3a und Pensionskasse beziehen?
Säule-3a-Guthaben können frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter bezogen werden, also üblicherweise ab etwa 60. Pensionskassenkapital ist je nach Reglement oft ab 58 bis 60 beziehbar. Die genauen Altersgrenzen hängen von der Vorsorgeeinrichtung und dem Reglement ab.
Wie wird der Kapitalbezug aus der Vorsorge besteuert?
Kapitalbezüge aus Säule 3a und Pensionskasse werden getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalauszahlungssteuer). Der Satz ist progressiv und unterscheidet sich stark je nach Kanton und Wohngemeinde. Werden mehrere Bezüge im selben Steuerjahr getätigt, werden sie zusammengezählt — eine Staffelung über mehrere Jahre kann die Steuerlast deshalb senken.
Muss ich nach dem Ausstieg AHV-Beiträge zahlen?
Wer vor dem Referenzalter nicht mehr erwerbstätig ist, gilt als nichterwerbstätig und zahlt AHV-Beiträge basierend auf Vermögen und allfälligem Renteneinkommen. Die Beiträge bewegen sich zwischen einem Minimum und einem Maximum pro Jahr. Diese Kosten fallen in der Brückenphase zusätzlich an und sollten eingeplant werden.
Rechnet dieses Tool in realen oder nominalen Werten?
Die Berechnung erfolgt durchgehend in realen (inflationsbereinigten) Werten. Renditen, Ausgaben und Renten sind also in heutiger Kaufkraft zu verstehen. Das vereinfacht die Interpretation, weil Beträge über die Jahre vergleichbar bleiben.

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